Ratgeber zur Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung
Gebäudeversicherung

Ratgeber zur Wohngebäudeversicherung

Um Ihnen Entscheidungshilfen für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu geben, haben wir Ihnen hier einen Ratgeber bereitgestellt. Weitere nützliche Informationen finden Sie auch in unserem FAQ.

Wohngebäudeversicherung Ratgeber

Eine Wohngebäudeversicherung sichert nicht nur Schäden durch Hagel, Feuer oder Leitungswasser ab, sondern ebenfalls bei Sturm, deshalb sollte jeder Hauseigentümer eine abschließen. Vor allem wenn die vorhandene Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, verlangen die meisten Banken heute sogar den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.

Da durch den Klimawechsel die Sturmschäden in den letzten Jahren immer mehr zunehmen, lohnt sich der Abschluss für Hausbesitzer auf jeden Fall. Im Schadensfall werden Immobilienbesitzer, die sich nicht mit einer Versicherung absichern, nicht selten durch die Wiederinstandsetzung bis an den Rand des finanziellen Ruins getrieben.

Eine sogenannte verbundene Versicherung ist die Wohngebäudeversicherung.

Hier können einzelne Bausteine wie zum Beispiel Leitungswasser, Sturm oder Hagel in einzelnen Policen zu versichern werden.

Alle Garagen, Gebäude bzw. Nebengebäude, die im Versicherungsschein genau aufzuführen sind, umfasst die Versicherungsleistung. Alle Teile die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie zum Beispiel Einbauschränke, Heizungsanlagen oder Einbauküchen, sind dabei mit in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Alle Gegenstände, die von dem jeweiligen Mieter eingebaut wurden, sind aus der Versicherung ausgenommen. Unter anderem kann neben den fest verbundenen Teilen auch Zubehör wie zum Beispiel angebaute Markisen oder Antennen mit die Versicherungsleistung eingeschlossen werden. Damit die Versicherung im Schadensfall in Leistung tritt, ist es wichtig, dass alle Teile immer im Antrag mit aufgeführt sind.

Alle weiteren anfallenden Kosten für etwaige Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzarbeiten übernimmt die jeweilige Versicherungsgesellschaft, was besonders vorteilhaft ist. In diesem Fall leisten die meisten Versicherungsgesellschaften rund 5% der vereinbarten Versicherungssumme, wobei jeder Hausbesitzer prüfen sollte, ob eine höhere Erstattungssumme zu empfehlen ist.