Lexikon zur Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung
Gebäudeversicherung

Lexikon zur Wohngebäudeversicherung

Um Ihnen Entscheidungshilfen für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu geben, haben wir Ihnen hier eine Lexikon bereitgestellt. Weitere nützliche Informationen finden Sie auch in unserem FAQ.

Antragsfragen

Diese Angaben des Versicherungsnehmers müssen unter anderem mit in den Antrag aufgenommen werden um einen Wohngebäude-Versicherungsantrag beantragen zu können:

  • Der Umfang in welchem gehaftet werden soll
  • Die Unterschriften beider Vertragspartien
  • Das Datum, wann der Versicherungsvertrag beginnen soll (Versicherungsbeginn)
  • Die Versicherungsbeiträge
  • Die gewünschte Dauer der Versicherung
  • Die Höhe der Versicherungssumme
  • Angabe über eventuelle Vorschäden
  • Die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers
  • Ggf. der Name der vorherigen Versicherung

Bauartklassen

Eine Risikoeinschätzung ist für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung notwendig. Die einzelnen Bauweisen und Bausubstanzen werden hierfür in Bauartklassen eingeteilt. Den Wohngebäude-Versicherungen ermöglicht diese Zuordnung, die unterschiedlichen Bauarten zu bewerten. Nicht bei jedem Versicherer ist die Einstufung in die Bauartklassen gleich. Eingeteilt werden die Merkmale jedoch immer in die Kategorien „Dacheindeckung“ und „Außenwände“.  Die Bauartklasse wird dadurch bestimmt, aus welchem Material die Außenwände (z.B. Beton, Mauerwerk, Stahl, Holz, mit Lehm- oder Steinfüllung, etc.) und das Dach (z.B. Ziegel, Schiefer, Metall, Ried, Schilf, etc.) gefertigt sind. Die Wohngebäudeversicherung berechnet die Prämie, bei einer vorliegenden gemischten Bauweise des Wohngebäudes, nach der ungünstigeren Bauartklasse.

Baupreisindex

Für eine Kalkulation der Baukosten eines neuen Wohngebäudes dient der Baupreisindex. Er spiegelt die Entwicklung der Preise wider, die von Bauunternehmen für ihre Leistungen am Markt erzielt werden. Vierteljährlich wird der Baupreisindex anhand der Preisauskünfte von Bauunternehmen bestimmt.

Beitragsberechnung

Von der Ausstattung der Immobilie, der Wohnfläche sowie vom Gebäudetyp hängen die Beitragssätze einer Wohngebäudeversicherung ab. Angegeben werden sie in Promille-Beträgen der Versicherungssumme. Zurückgerechnet wird die Versicherungssumme auf den Wert, den das Gebäude im Jahre 1914 theoretisch gehabt hätte. Mit einem speziellen Wertermittlungsbogen kann der „Wert von 1914“ für das Wohngebäude bestimmt werden oder ist der Police zu entnehmen.

Die Formel zur Errechnung des Beitrags 1914 (in Mark) lautet:

Beitragssatz x „Wert von 1914“

Die Versicherungsprämie in EUR berechnet sich wie folgt:

Beitrag 1914 x gleitender Neuwertfaktor

Die Prämie für die Wohngebäude-Versicherung erhöht sich gegebenenfalls durch Zu- bzw. Abschläge oder Gebühren.

Gebäudebestandteile

Fest mit dem Wohngebäude verbundene Teile wie zum Beispiel Einbauschränke, Türen, Tapeten, Balkone etc. sind Gebäudebestandteile. Diese sind gegen entsprechende Risiken in der Wohngebäude-Versicherung versichert. Wenn der Mieter Gebäudebestandteile auf seine eigenen Kosten eingebaut hat, sind diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Von der Hausratversicherung des Mieters werden diese sogenannten Mietereinbauten abgedeckt.

Glasversicherung

Gegen das Risiko des Glasbruches ist eine Immobilie mit einer Zusatz-Klausel zur Wohngebäude-Versicherung geschützt. Einerseits trägt die Glasversicherung die Kosten für eine eventuelle Notverglasung andererseits versichert sie das Risiko des Zerbrechen der Verglasung an einem Wohngebäude. Schäden die durch Zerschrammen der Glasoberfläche entstehen, sind vom Wohngebäude-Versicherungs-Schutz ausgeschlossen. Die Wohngebäude-Versicherungs-Gesellschaften differenzieren in der Regel nach gesamter Verglasung und nach Glas des allgemeinen Verbrauchs. Böden und Haustüren, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Hausbewohner (Mieter) unterliegen und Verglasungen in Abstellräumen zählen zum Beispiel zum Glas des allgemeinen Gebrauchs.

Luftfahrzeug

Schäden an der Immobilie, die durch den Absturz eines bemannten Luftfahrzeugs, seiner Frachtgüter oder Bauteile verursacht werden, sind in der Wohngebäude-Versicherung abgedeckt. Wenn sich bei Eintritt der Schadensursache (technischer Defekt, Navigationsfehler etc.) Menschen an Bord befunden haben, gilt ein Flugkörper als bemannt.

Entstehen Schäden durch einen unbemannten Flugkörper ( z.B. Wetterballone, Modellflieger), seiner Ladung oder seiner Teile am versicherten Gebäude, bezahlt die Wohngebäude-Versicherung nicht in allen Fällen.

Schadenabwendungskosten

Die sogenannten Schadenabwendungskosten des Versicherten trägt die Wohngebäudeversicherung. Hierunter fallen die Ausgaben für Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer umsetzt, um einen Schaden an seinem Wohngebäude einzudämmen oder ganz abzuwenden. Ob der Versicherungsnehmer mit seinen Maßnahmen erfolgt hat, ist dabei nicht von Belang.

Veränderte Risiken

Von einer Gefahrenerhöhung spricht man, wenn es in der bestehenden Wohngebäudeversicherung zu Veränderungen kommt, welche die versicherten Risiken betreffen. Dies kann für das Wohngebäude-Versicherungs-Unternehmen eine Anpassung der Versicherungsprämie zur Folge haben. Gegenüber dem Wohngebäude-Versicherer ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, Gefahrenerhöhungen unverzüglich anzuzeigen. Er riskiert seinen Versicherungsschutz, tut er dies nicht.

Zubehör

Zubehör, welches innerhalb des Wohngebäudes oder außen am Gebäude installiert ist, deckt eine Wohngebäudeversicherung gemäß den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) auch ab. Handeln kann es sich dabei um Zubehör für Wohnzwecke (z.B. Briefkasten, Außenbeleuchtung) oder für die Instandhaltung des Gebäudes (z.B. Ersatzziegel, Fassadenfarbe). Nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt ist Zubehör, welches gewerblich eingesetzt wird. Allerdings ist dieses über gesonderte Vereinbarungen auch versicherbar.