Leistungen der privaten Unfallversicherung

Unfallversicherung
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Leistungen der privaten Unfallversicherung

Hier erhalten Sie einige Informationen zu den Leistungen der privaten Unfallversicherung. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Fast alle Unfälle ziehen erhebliche finanzielle Kosten nach sich. Diese werden durch die Leistungen einer privaten Unfallversicherung behoben oder gemildert.

Die Unfallversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit. Sie kommt für die Kosten auf, die durch Unfallfolgen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Krankenhausaufenthalt, etc. entstehen.

Folgende Leistungen gehören zum Leistungsumfang einer Unfallversicherung:

Invaliditätsleistung

Bei der Invaliditätsleistung handelt es sich um eine einmalige Kapitalleistung, die dann erbracht wird, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eintritt. Die Höhe dieser Einmalzahlung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme bzw. nach dem Grad der Invalidität. (Ausnahme: Hat der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet, wird anstelle der Invaliditätsleistung eine Rentenzahlung erbracht.)

Todesfallleistung

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, tritt die Todesfallleistung in Kraft. Die Höhe der Todesfallleistung richtet sich nach der vereinbarten Todesfallsumme. Wenn bereits kurz nach dem Todesfall eine Invalidität absehbar ist, erfüllt die Todesfallleistung eine weitere Funktion: der Versicherer erbringt dann bei vereinbarter Todesfallleistung eine Vorauszahlung.

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld wird an jedem Kalendertag bezahlt, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet. Die Dauer der Auszahlung von Krankenhaustagegeld variiert je nach Vereinbarung, in der Regel beträgt sie zwischen 2 und 3 Jahren.

Genesungsgeld

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld werden in der Regel zusammen vereinbart. Besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld besteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf Genesungsgeld.

Mit der Entlassung aus dem Krankenhaus tritt der Anspruch auf Genesungsgeld in Kraft. Meist wird Genesungsgeld in gleicher Höhe wie das Krankenhaustagegeld bezahlt und ebenso lange, wie der Krankenhausaufenthalt dauerte. Eine maximale Auszahldauer für Genesungsgeld in Höhe von 100 Tagen ist üblich.

Kosmetische Operationen

Bei unfallbedingter Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person übernimmt die Unfallversicherung die Kosten einer kosmetischen Operation bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt wird, und dritte, etwa Unfallverursacher nicht leistungspflichtig sind.

Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Bei Minderjährigen muss die Operation vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Übergangsleistung

Besteht sechs Monate nach dem Unfall noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von mehr als 50%, wird eine Übergangsleistung in der individuell festgelegten Höhe fällig. Einige Versicherungen bieten eine erweiterte Übergangsleistung an. In diesem Fall wird vom dritten bis zum sechsten Monat nach Ablauf des Unfalls ein prozentualer Anteil der vereinbarten Übergangsleistung bezahlt.

Sofortleistung bei Schwerstverletzungen

Sofortleistungen werden bei bestimmten schweren Verletzungen (z.B. schwere Verbrennungen, Querschnittslähmung) ausgezahlt. Bei manchen Versicherungen sind Sofortleistungen im Regeltarif enthalten, häufig wird jedoch ein Mehrbetrag für diesen Versicherungsschutz fällig.

Unfallrente

Voraussetzung für die Auszahlung einer Unfallrente ist eine unfallbedingte Invalidität von mindestens 50%. Sie wird dann bis zum Tode des Versicherten ausbezahlt. Manche Versicherungen bieten eine Unfallrente bis zum 65. Lebensjahr zu günstigeren Tarifen an.

Mit diesen und weiteren Leistungen bietet die Unfallversicherung einen umfassenden Unfallschutz, sie sorgt sowohl für optimale Behandlung und schnellstmögliche Heilung und sichert im Invaliditätsfall den erreichten oder angestrebten Lebensstandard.