Lexikon zur Rechtsschutzsversicherung

Rechtsschutzsversicherung
Rechtsschutzsversicherung

Lexikon zur Rechtsschutzsversicherung

Hier finden Sie ein Lexikon zur Rechtsschutzsversicherung, welches Ihnen bestimmte Begrifflichkeiten besser verständlichen machen soll. Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten. Wir beantworten Ihre Fragen gern.

Arbeits-Rechtschutz

Der Bereich „Beruf“ kann in einer Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen werden. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eignet sich sie Arbeits-Rechtsschutzversicherung. Der Rechtsschutz für Arbeitnehmer schützt bei Rechtsstreitigkeiten, die innerhalb eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Bei rechtlichen Differenzen mit Kollegen und bei Entlassungen ist der Versicherungsschutz besonders hilfreich. Unter anderem regelt die Berufs-Rechtsschutzversicherung Fragen zu Gehalt, Arbeitszeugnissen und Urlaubsansprüchen.

Wenn der Angestellte beispielsweise aufgrund seines Zeugnisses rechtliche Schritte gegen den Arbeitnehmer einleitet oder nach seiner Entlassung eine Kündigungsschutzklage erhebt, empfiehlt sich für Arbeitgeber der Berufs-Rechtsschutz.

Geldbuße

Einer vom Versicherungsnehmer begangenen Ordnungswidrigkeit dient eine Geldbuße der Bestrafung. Eine Erstattung von Geldstrafen oder Geldbußen leistet die Rechtsschutz-Versicherung zu keinem Zeitpunkt. Daher müssen diese vom Versicherungsnehmer immer aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch wen die Geldbuße dem Ausgleich von gerichtlichen Kosten dient, gilt dies.

Klagefrist

Sollte das Rechtsschutzversicherungs-Unternehmen seine Leistung verweigern oder ist der Versicherte mit der Entscheidung des Anwalts nicht einverstanden, weil sie von der wirklichen Sach- oder Rechtslage abweicht, steht dem Versicherungsnehmer eine Klagefrist von sechs Monaten zu. Sobald die Rechtsschutzversicherungs-Gesellschaft dem Versicherten ihre Leistungsverweigerung bzw. die Entscheidung des Anwalts schriftlich mitgeteilt hat, beginnt die Klagefrist. Der Versicherungsnehmer muss seine Klage innerhalb von dieser sechs monatigen Klagefrist auf Versicherungsschutz gerichtlich geltend machen.

Leistungen

Die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme umfassen die Leistungen des Versicherers:

  • Kosten für Zeugen und Gutachter
  • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordung
  • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten
  • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
  • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist

Das alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden, sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, dafür zahlt das Versicherungsunternehmen. Wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird, werden auch die Reisekosten des Versicherten erstattet.

Miet-Rechtsschutz

Für Eigentümer als auch für Mieter von Immobilien, ist eine Rechtsschutzversicherung mit dem Einschluss des Miet- Rechtsschutzes sinnvoll. Der Versicherungsnehmer genießt zudem als Verpächter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter Versicherungsschutz für das in der Police ausgewiesene Objekt. Der Mietrechtsschutz bleibt bestehen, zieht der Versicherte in eine andere Wohnung oder in ein anderes gewerbliches Objekt um. Sofern sie Bestandteil des Mietvertrages sind, besteht auch für Garagen Versicherungsschutz.

Auf den Bau eines Gebäudes, das dem Versicherungsnehmer gehört, erstreckt sich die Rechtsschutzversicherung für den Mietbereich hingegen nicht.

Ombudsmann

Der Ombudsmann wird seit Oktober 2001 in der Versicherungswirtschaft als Schiedsmann eingesetzt. Er ist neutral und unabhängig. Er wird von der Versicherungswirtschaft bezahlt und ist daher für den Verbraucher kostenfrei. Er fungiert als Schlichter, falls es zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer kommt. Der Ombudsmann überprüft die Entscheidungen der Versicherungsgesellschaften schnell und unbürokratisch. Mit dem Einsatz dieser Schlichtungsstelle soll der Weg vors Gericht vermieden werden.
Er kann allerdings nur dann eingeschaltet werden, wenn erstens das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen noch nicht involviert ist und zweitens noch kein Gerichtsverfahren in Gang gesetzt ist. Die Entscheidungsmacht des Ombudsmannes beschränkt sich auch nur auf einen Streitwert in Höhe von 5000 EUR. Überschreitet der Streitwert diesen Betrag, darf der Ombudsmann lediglich eine Empfehlung aussprechen.

Örtlicher Geltungsbereich

Die meisten Rechtsschutzversicherungen schützen den Versicherungsnehmer, wenn er seine rechtlichen Interessen innerhalb Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira verfolgt. Darüber hinaus muss für den Fall eines Verfahrens dort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig sein.

Die Rechtsschutz-Versicherung kommt nur dann für einen Versicherungsfall, welcher während eines Aufenthaltes des Versicherungsnehmers außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs auf, wenn der Versicherte sich maximal sechs Wochen und aus privaten Gründen dort aufgehalten hat.

Rechtsanwaltskosten

Kosten die der Versicherungsnehmer bei einem Rechtsstreit für einen Anwalt zahlen muss, erstattet eine Rechtsschutz-Versicherung. Aus den Gebühren und den Auslagen des Rechtsanwalts, setzen sich die Rechtsanwaltskosten zusammen. Die Gebühren sind in der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte festgelegt und sind abhängig vom Streitwert. Aus Postgebühren, Kopierkosten und Reisekosten inklusive Tage-und Abwesenheitsgeldern setzen sich die Auslagen des Rechtsanwalts zusammen. Kein Rechtsschutz wird für Auslagen wie z.B. die Erlangung von Beweismitteln (z.B. Unfallfotos, Adressenrecherche, etc.) gewährt.

Verkehrs-Rechtsschutz

Den Eigentümer oder Halter von Krafträdern, PKW, LKW, sonstigen Nutzfahrzeugen, öffentlichen Bussen sowie Anhängern, schützt der Baustein „Verkehr“ im Rahmen einer Rechtsschutz-Versicherung. Alle Personen, welche dazu berechtigt sind, das Kfz zu fahren oder als Insassen zu nutzen, sind neben dem Versicherungsnehmer versichert. Innerhalb der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind der Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Verwaltung und Ordnungswidrigkeiten geregelt. Als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr ist der Versicherungsnehmer zudem geschützt. Auch wenn er nicht der Eigentümer oder Halter ist, so z.B. als Fahrer. Darüber hinaus kommt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für den Versicherten in seiner Rolle als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer auf.

Zuständiges Gericht

Am Ort des Versicherers oder seiner Niederlassung befindet sich der Sitz des zuständigen Gerichts, klagt der Versicherungsnehmer gegen sein Rechtsschutzversicherungs-Unternehmen in vertraglichen Belangen. Wurde der Versicherungsvertrag von einem Makler abgeschlossen, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Ort, an dem der Makler seine gewerbliche Niederlassung oder seinen Wohnsitz hat. Geht die Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft ihrerseits rechtlich gegen den Versicherungsnehmer vor, gilt der Wohnort des Beklagten als zuständiges Gericht.