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Was sichert die Verkehrs-, Familien-, Privat-, Berufs-Rechtsschutzversicherung ab?

Im Bereich der Rechtsschutzversicherungen bieten die Versicherungsgesellschaften heute individuelle Pakete an. Für Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständige, Gerichtskosten, sowie die Kosten des Gegners, tragen Versicherungsgesellschaften Summen von bis zu 100000 Euro, je nachdem welche Versicherungssumme vereinbart wurde. Kosten die zum Beispiel für eine eigene Strafkaution entstehen, sind in den Verträgen ebenfalls enthalten, wobei diese meist bis zu einer Höhe von 25000 Euro übernommen wird.

In der Regel ist bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ein bestimmtes, im Versicherungsschein genanntes Fahrzeug, versichert. Mit einer Verkehrsrechtsschutz-Police werden alle Strafverfahren oder Rechtsgeschäfte abgesichert, sowie alle Streitigkeiten, die sich um den eigenen Führerschein oder das eigene Auto drehen. Neben dem Versicherungsnehmer sind ebenfalls alle Insassen versichert.

Einen umfassenden Leistungsschutz im Bereich der Schadenersatzrechtsschutz erhält der Versicherungsnehmer im Bereich der Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung. Schmerzensgelder, Krankenhaus- oder Arztkosten, sowie alle kosten die für die Reparatur eines entstehenden Schadens entstehen, sind dabei zum Beispiel eingeschlossen. Der Versicherungsnehmer erhält Unterstützung im Bereich der Arbeitsrechtsschutz-Versicherung, wenn dieser zum Beispiel gegen seinen Chef gerichtlich oder außergerichtlich streitet. Gehalts-, Lohn- oder Urlaubsansprüche sind dabei beispielsweise eingeschlossen. Anfallende Kosten im Bereich des Vertrags- und Sachenrecht, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel Streitigkeiten aus dem Bereich des Kauf-, Reparatur-, Versicherungs- oder Reiserechtes zu bestehen hat, tragen des weiteren ebenfalls die Versicherungsgesellschaften.

Zu den Leistungen gehören weiter Streitigkeiten bei der Lohn-, Einkommens- oder Erbschaftssteuer, oder im Bereich des Strafrecht-, Disziplinar- und Standesrechtschutz. Wenn der Versicherungsnehmer die Rechtsschutzversicherung anstelle einzeln, in einem Paket abschließt, werden die Kosten in der Regel günstiger.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich auf jeden Fall vor allem für Haus- und Grundstücksbesitzer. Der Hausbesitzer kann mit der Versicherung unberechtigt entstandene Schadenersatzansprüche abwehren und muss die entstehenden Kosten für Rechtsanwälte oder Gericht nicht selber tragen.

Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer, je nach abgeschlossener Versicherung im Bereich des Schadenersatzes, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Familien- und Erbrecht sowie dem Arbeitsrecht ab. Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder dem Chef tritt die Rechtsschutzversicherung ein und kann dem Versicherungsnehmer somit entstehende Kosten für Anwälte oder Gerichte abnehmen.

Versicherungsnehmer die sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheiden sollten nach Möglichkeit ein Paket im Bereich der Verkehrs-, Privat- und Berufs-Rechtsschutz abschließen, denn damit ist der Kunde umfassend geschützt, und zudem sinken die monatlichen Beiträge gegenüber einem Einzelabschluss. Erst nach einer Wartezeit von rund 3 Monaten nach dem Versicherungsbeginn, tritt die Versicherungsgesellschaft für etwaige Forderungen ein.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt ebenfalls Kosten bei Streitigkeiten im Ausland, weshalb sich diese besonders für Personen empfiehlt, welche sich des Öfteren beruflich im Ausland aufhalten. Die zu zahlenden Kosten für Gerichte und Anwälte sind im Ausland in der Regel wesentlich höher als in Deutschland und die zuständige Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten somit in voller Höhe. Je nachdem was der Versicherungsnehmer wünscht, hat dieser die Möglichkeit sich einen ausländischen Rechtsanwalt zu suchen, oder einen deutschen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung gibt es genau wie bei anderen Versicherungsverträgen ebenfalls eine Fälle, in denen die Versicherungsgesellschaft nicht in Leistung tritt. Wenn dem Versicherungsnehmer Vorsatz nachgewiesen werden kann oder dieser grob fahrlässig gehandelt hat, wie zum Beispiel bei Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung, wäre dies zum Beispiel der Fall.

Bei Erbangelegenheiten, bei Scheidungsverfahren, der Enteignung, der Bauvorhaben oder der Grundstücksgeschäfte, sind derzeit Bereiche, welche bei Streitigkeiten nicht zu versichern sind. Wenn in dem Versicherungsschutz ein Beratungsrechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbschaftsrecht enthalten ist, erstatten die Versicherungen jedoch auf Kulanzbasis oftmals die Kosten, die für eine Rechtsberatung in diesen Bereichen entstehen.

Für wen lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Ein umfassender Online -  Vergleich ist durchaus zu empfehlen, da der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für den Versicherungsnehmer natürlich zusätzlich monatliche Kosten entstehen und sich hier bei umfassenden Leistungen durchaus einige hundert Euro im Jahr einsparen können.

In einigen Bereichen kann eine Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein, auch wenn gesetzlich niemand dazu verpflichtet ist eine abzuschließen. Vor allem für Personen die regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen wie Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger empfiehlt sich der Abschluss, denn damit werden Versicherungsnehmer geschützt, die unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Die Rechtsschutzversicherung hilft dem Versicherungsnehmer den Unfallschaden leichter zu regulieren und übernimmt dabei alle anfallenden Kosten für Gerichte oder Rechtsanwälte.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann einen gegnerischen Haftpflichtversicherer im vorneherein davon abhalten einen Anwalt einzuschalten, und im Endeffekt vor Gericht zu ziehen, denn diese erkundigen sich ob der Gegner über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, und somit eher bereit ist um sein Recht zu kämpfen. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen alle anfallenden Kosten im Falle einer Streitigkeit oder auch im Falle eines Strafverfahrens. Zudem tragen Versicherungen bei Verkehrsunfällen anfallende Kosten für medizinische oder unfallanalytische Gutachten, welche den Versicherungsnehmer in einer Gerichtsverhandlung unterstützen können.

Im Bereich der Berufs-Rechtsschutz, lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung ebenfalls für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, indem die Versicherung alle anfallenden Kosten für Anwälte oder Arbeitsgerichte übernimmt. Ohne Rechtsschutzversicherung müssen vor allem Arbeitnehmer alle entstehenden Kosten selber tragen, selbst wenn diese den Prozess gewinnen.

Für Mieter und Vermieter bietet sich ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung an, denn diese übernimmt nicht nur die anfallenden Kosten für Vermieter im Bereich der Räumungsklagen, sondern ebenfalls die der Mieter, wenn der Vermieter ohne ersichtlichen Grund den Mietvertrag kündigt.

Welche Kosten übernimmt eine Rechtschutzversicherung?

Um die rechtlichen Interessen des Versicherten sicherzustellen, zahlt die Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten sowie Vorschüsse, die notwendig sind. Vollstreckungskosten, Rechtsanwaltskosten, Privatgutachterkosten, Zeugengelder, Sachverständigengebühren, die eigenen Gerichtskosten oder anfallende Kosten für die gegnerische Seite, fallen unter anderem in diesen Bereich. Bis zu der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme, die in der Regel derzeit bei rund 100000 Euro liegt, übernimmt die jeweilige Versicherungsgesellschaft alle anfallenden Kosten.

Das die Versicherungsgesellschaften ebenfalls die Kosten für Verfahren im Ausland übernehmen, ist für den Versicherungsnehmer ebenfalls vorteilhaft. Ebenfalls in der Versicherungsleistung enthalten sind notwendige Kautionsgelder.

Geldstrafen sowie Bußgelder sind von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Wird dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen, zahlen Versicherungsgesellschaften nicht.

Bis die Rechtsschutzversicherung in Leistung tritt, muss der Versicherungsnehmer grundsätzlich nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, je nach Versicherungsgesellschaft, rund 3 Monate warten. Alle Fälle, welche sich bereits vor dem Vertragsabschluss angebahnt haben,  werden von der Versicherung nicht übernommen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann sich für jeden Versicherungsnehmer lohnen, der regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs ist, oder der in einem festen Arbeitsverhältnis steht. Im Bereich des Schadenersatzes übernimmt die Versicherung zum Beispiel entstehende Krankenhauskosten, Abschleppkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Zahlung einer lebenslangen Rente.
Die Arbeits-Rechtsschutzversicherung kann sich nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber lohnen, denn diese tritt in Leistung bei Kündigung, Abmahnung, Urlaubsansprüchen, Abfindung, Zeugniserteilung oder bei der beanspruchten Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

Als Erstes ist bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung der Versicherungsnehmer abgesichert. Je nachdem ob eine Berufs-, Privat- oder Verkehrs-Rechtsschutzversicherung gewählt wird, sind weitere Personen mit versichert.

Im Versicherungsumfang bei der Verkehrsrechtsschutz – Versicherung ist neben dem berechtigten Fahrer ebenfalls jeder Insasse des versicherten Fahrzeugs.

Neben dem Versicherungsnehmer sind in der Privat-Rechtsschutz-Versicherung ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 27. Lebensjahr mit versichert. Der Versicherungsnehmer hat im Bereich der Privat-Rechtsschutz ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern.

Auch für Firmen bieten sich neben Privatpersonen die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Bei der Berufs- oder Firmenrechtsschutz sind ebenfalls alle Arbeitnehmer mit versichert.

Jegliche Änderungen sollte der Versicherungsnehmer sofort der Versicherungsgesellschaft mitteilen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Die Anschaffung eines zusätzlichen Fahrzeuges oder die Veräußerung des Versicherten Fahrzeuges fällt unter anderem darunter.  Im Bereich der Firmenrechtsschutz sollten Firmen Änderungen der Mitarbeiterzahl, bzw. den Wechsel von einer festen Anstellung, in die Selbständigkeit sofort mitteilen.