Ambulante Leistungen

Kosten, die durch Arztbesuche, Heilmaßnahmen, Hilfsmittel, oder Medikamente entstehen, fallen unter ambulante Leistungen, die durch die private Krankenversicherung gedeckt werden.

Bitte achten Sie vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung immer darauf, ob Spezialbehandlungen, wie zum Beispiel durch Psychologen oder Heilpraktiker, in dem Vertrag berücksichtigt werden. Oftmals gibt es dort unter den Unternehmen große Leistungsunterschiede. Das kann später zu gewaltigen finanziellen Einbußen führen.

Die Beitragsentlastung im Rentenalter

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung zahlen Sie automatisch einen gesetzlich vorgeschriebenen Mehrbeitrag von 10%, der zur Beitragsentlastung im Rentenalter beiträgt.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld wird bei Ausfall der eigenen Arbeitskraft gezahlt. In der Regel erhalten Angestellte sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag gibt es ein Krankentagegeld von der gesetzlichen Krankenkasse, oder der privaten Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es jedoch nur maximal 90% vom durchschnittlichen Nettoverdienst, welches der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten erwirtschaftet hatte. Eine 100 prozentige Absicherung ist nur in der privaten Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung möglich.

Selbstständige, sofern privatversichert, können sich bereits ab den ersten Tag bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld zahlen lassen.  

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung ist seit dem 01. August 1995 Pflicht in Deutschland. In der privaten Krankenversicherung kann sie im Leistungsumfang bei Bedarf aufgestockt werden. Auch als gesetzlich Versicherter sollte immer über eine Pflegezusatzversicherung nachgedacht werden. Denn je nach Pflegefall gibt es nur geringe Erstattungen der Kassen, die bei geringer Vorsorge meist zu enormen finanziellen Schwierigkeiten führen. Vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, ab welcher Pflegestufe das Unternehmen zahlt. Einige Versicherer locken gerade hier mit günstigen Beiträgen, erstatten aber jedoch erst ab der Pflegestufe II. 

Risikozuschlag

Zu einem Risikozuschlag kann es kommen, wenn Sie bestimmte Aufnahmekriterien nicht erfüllen. So können Sie davon ausgehen, dass Sie bei Übergewicht, oder schwerwiegenden Vorerkrankengen einen Risikozuschlag zahlen müssen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie alle Aufnahmekriterien einer privaten Krankenversicherung erfüllen, sollten Sie unbedingt einen unabhängigen Experten kontaktieren. Denn sollten Sie bei Antragstellung von einer Gesellschaft abgelehnt werden, sind Sie bei weiteren Antragstellungen bei anderen Gesellschaften dazu verpflichtet, diese Ablehnung anzugeben. 

Stationäre Leistungen

Bei Krankenhausaufenthalten kann sich der Privatpatient für die Erstattung eines Ein,- Zwei,- oder Mehrbettzimmer entscheiden. Die Chefarztkosten sind inklusive. Sollte beispielsweise im Vertrag die Leistung für ein Ein,- oder Zweibettzimmer vereinbart worden sein, dieses jedoch nicht genutzt, können Sie für den Zeitraum ein Krankenhaustagegeld geltend machen. 

 Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze gilt als Grundlage für die Versicherungsfreiheit. Wird diese von einem Angestellten auf drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, ist er versicherungsfrei und hat somit die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze ergibt sich aus dem Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese ändert sich jährlich und ist beispielsweise beim Bund der deutschen Rentenversicherung einsehbar.  

Zahnleistungen

In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man zwischen Zahnbehandlung und Zahnersatz. Die Krankenversicherungen zahlt für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen 100%.

Die Höhe der Erstattung bei Zahnersatz ist vertragsabhängig. In der gesetzlichen Krankenkasse nur bis maximal 50%, während sie in der privaten Krankenversicherung bis zu 100% erstattet werden können.

TIPP: Bevor Sie sich einer größeren Zahnersatzmaßnahme unterziehen, sollten Sie immer zuvor einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Gesellschaft einholen.