FaQ zur privaten Haftpflichtversicherung

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Privathaftpflichtversicherung

Wir beantworten die meist gestellten Fragen

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung. Sollte Ihre Frage hier nicht aufgeführt sein, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten. Wir beantworten Ihre Fragen gern.

Welche Versicherungssumme ist zu empfehlen?

Die Deckungssumme richtet sich nach der vorher vertraglich vereinbarten Betrag mit dem Versicherer.

Die Versicherungsgesellschaften bieten heutzutage in den meisten Fällen Versicherungssummen von 3-10 Millionen Euro an.

Achten Sie darauf eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren. Es gilt: Personen – und Sachschäden mindestens 3 Millionen Euro. Besonders bei Personenschäden kann ein Schadenersatzanspruch schnell in die Millionen gehen.

Sie sollten bei Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung ebenfalls auf die im Schadensfall ausgezahlten Summe der entstandenen Vermögens – sowie Mietschäden achten.

Sollten bei einem Abschluss eines Versicherungsvertrages für Mietschäden nur rund 50.000€ gezahlt werden, kann im Falle eines Brandschadens der Versicherte meist nicht den komplett entstandenen Schaden ersetzen.

Die Privathaftpflicht sollte je nach Sicherheitsbedürfnis für jeden Antragsteller individuell angepasst werden.

Eine hohe Absicherung empfiehlt sich besonders für Familien, wobei dadurch natürlich auch die Monatsbeiträge ansteigen. Mit einem Vergleich haben Sie jedoch die Möglichkeit eine  umfassende Versicherungsleistung zu einem günstigen Betrag zu erhalten

Wer ist mitversichert?

Der Versicherungsnehmer wie auch die gesamte Familie ist nach Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Hat der Versicherungsnehmer  oder einer der mitversicherten Personen einen Schaden einem Dritten zugefügt, kommt dafür die zuständige Versicherungsgesellschaft auf. Die finanziellen Risiken übernimmt somit die Versicherung,  welche Sie ohne private Haftpflichtversicherung alleine tragen müssten.

Welche Schäden ersetzt die Private Haftpflichtversicherung?

In der Versicherung ausgeschlossen sind Personenschäden, die durch Gesundheitsschädigung, eine Verletzung oder durch den Tod einer Person entstehen. Ebenfalls übernommen werden Sachschäden, die durch Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum beispielsweise von fremden Mobiliar entstehen. Vermögensschäden, wenn zum Beispiel  Ersatzansprüche aufgrund entgangener Gewinne gestellt werden, sind ebenfalls eingeschlossen. Bei Mietsachschäden, die z.B. durch eine Kerze die in der Wohnung ausbrennt oder durch einen Wasserschaden am Gebäude entstehen, haftet die Private Haftpflicht ebenfalls.

Sollte es zu einem Schaden kommen, prüfen die Versicherungen die Schadenersatzansprüche und wehren diese bei unberechtigten Forderungen ab, indem diese zusätzlich alle anfallenden Prozesskosten übernehmen.

Wie sollte man sich im Schadensfall verhalten?

Sollte an Sie eine Schadenersatzforderung gestellt worden sein, informieren Sie am besten sofort Ihre zuständige Versicherungsgesellschaft. Ein entstandener Schaden muss laut Versicherungsgesetz binnen einer Woche der Privathaftpflicht-Versicherung gemeldet werden.

In der Regel benötigen Sie die genaue Schilderung des Schadenhergangs und alle anderen notwendigen  Informationen. Diesen Bericht fertigt am besten der Versicherte an und sendet diesen umgehend an die Versicherungsgesellschaft.

Im Falle eines eingetretenen Schadens und bereits gestellten Schadenersatzansprüchen, sollte grundsätzlich kein Versicherter eine Zahlung leisten oder eine Erklärung abgegeben bei der er sich schuldig erkennt.  Alle eintreffenden, schriftlichen Geldforderungen, inklusive Mahnbescheide, sollten sofort an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden.

Wie kann ich meine Private Haftpflichtversicherung kündigen?

Zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten können Sie Ihre Private Haftpflichtversicherung immer kündigen. Sollten Sie dies nicht tun, verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Lassen Sie Ihre Kündigung per Schriftform und per Einschreiben dem Versicherungsunternehmen zukommen.

Wann habe ich das sogenannte Sonderkündigungsrecht?

Sollte die Versicherungsgesellschaft die Beiträge trotz gleichbleibender Leistung erhöhen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung geltend machen.

Nach einem durch die Versicherung regulierten Schadens, steht Ihnen ebenfalls das Sonderkündigungsrecht zu. Nach Zahlung des Schadens, kann innerhalb eines Monats fristlos gekündigt werden. Es ist zu beachten, dass die Prämie der Versicherungsgesellschaft trotzdem bis zum Ende des Versicherungsjahres zusteht.

Genieße ich auch im Ausland Versicherungsschutz?

In der Regel gilt die Private Haftpflichtversicherung weltweit. Der Versicherungsschutz ist jedoch auf vorübergehende Aufenthalte im Ausland, wie z.B. Urlaubsreisen, beschränkt.

Genieße ich auch im Ausland Versicherungsschutz?

Die Private Haftpflichtversicherung gilt in der Regel weltweit. Der Versicherungsschutz ist jedoch auf vorübergehende Aufenthalte im Ausland, wie z.B. Urlaubsreisen, beschränkt. Der Versicherungsnehmer darf sich dabei nicht länger als ein Jahr im außereuropäischen Raum und eine vom Versicherer individuell vorgeschriebene Zeit außerhalb von Deutschland befinden. Die Einjahresfrist bezieht sich immer auf den durchgehenden Aufenthalt im Ausland. Wird dieser unterbrochen, so beginnt die Frist erneut.

Wird jedoch der Hauptwohnsitz ins Ausland verlagert, so erlischt der Privathaftpflicht-Versicherungsschutz. In diesem Fall müssen Sie sich in dem jeweiligen neuen Heimatland selbst um eine Private Haftpflichtversicherung kümmern.