FAQ zur Hausratversicherung

Hausratversicherung
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Wir beantworten die meist gestellten Fragen

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zur Hausratversicherung. Sollte Ihre Frage hier nicht aufgeführt sein, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten. Wir beantworten Ihre Fragen gern.

Was ersetzt die Hausratversicherung im Schadensfall und welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Sofern keine Unterversicherung vorhanden ist, ersetzt die Hausratversicherung den gesamten Hausrat bei Feuer-, Wasser- und Witterungsschäden sowie bei Schäden, die durch Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Zum Hausrat gehören sämtliche Möbel und Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsgegenstände. Wertsachen werden nur im vertraglich vereinbarten Umfang ersetzt, in der Regel zu ca. 20% der vereinbarten Versicherungssumme.

Selbst verschuldete Schäden werden nicht ersetzt. Überspannungsschäden werden im Regelfall ebenfalls nicht ersetzt, können jedoch durch zusätzliche vertraglich festgehaltene Optionen mitversichert werden.

Was ersetzt die Hausratversicherung bei Diebstahl?

Nach Diebstählen ersetzt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert der entwendeten Gegenstände. Falls etwas beschädigt wurde übernimmt sie zusätzlich die Reparaturkosten.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte immer dem Neuwert des gesamten Hausrates entsprechen. Die Versicherungssumme sollte unter höchster Sorgfalt berechnet werden, da die Versicherung bei Unterversicherung den Schadenersatz verweigern kann. Bei jeder Veränderung des Hausrates, mindestens aber einmal jährlich, sollte die Versicherungssumme daher überprüft werden.

Anstelle einer genauen Auflistung und Bewertung sämtlicher im Hausrat vorhandener Gegenständ kann die Versicherungssumme auch gemäß der Faustregel 650€ pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden. Der Versicherer wird sich dann im Schadensfall in der Regel nicht auf Unterversicherung berufen.

Was passiert bei Unterversicherung?

Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme geringer ist, als der tatsächliche Wert des Hausrats. Die Versicherung kann dann im Schadensfall Ersatzzahlungen teilweise verweigern. Entspricht die Versicherungssumme beispielsweise nur 50% des tatsächlichen Gesamtwertes des Hausrats, kann die Versicherung im Schadensfall auch nur 50% des entstandenen Schadens ersetzen. Verhindert werden kann Unterversicherung, wenn im Versicherungsvertrag Unterversicherungsverzicht vereinbart wird. Hierzu muss jedoch ein bestimmter Mindestbetrag pro Quadratmeter Wohnfläche als Versicherungssumme angesetzt werden, in der Regel ca. 650€. Auskunft über den für einen Unterversicherungsverzicht notwendigen Quadratmeterpreis erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

Welche Vertragslaufzeit ist empfehlenswert?

Vertragslaufzeiten sollten sich an der Wohnfläche sowie an der beabsichtigten Wohndauer orientieren.  Bei einem eigenen Haus, das voraussichtlich lebenslänglich bewohnt wird, ist die höchstmögliche Vertragslaufzeit empfehlenswert. Für Wohnungen sollte eher kurze Laufzeiten vereinbart werden. Auf jeden Fall ist unabhängig von der Vertragslaufzeit darauf zu achten, dass der Hausrat nicht unterversichert ist.