FAQ zur fondsgebundene Rentenversicherung

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FAQ zur fondsgebundene Rentenversicherung

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zur fondsgebundene Rentenversicherung. Sollte Ihre Frage hier nicht aufgeführt sein, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.

Ist eine fondsgebundene Rentenversicherung für mich interessant?

Fondsgebundene Rentenversicherungen sind vor allem für Anleger interessant, die mit geringen, regelmäßigen Geldbeträgen in Wertpapiermärkte investieren wollen. Wenn Sie auf der Suche nach einer steueroptimierten Anlageform sind und es Ihnen wichtig ist, die Anlagestrategie selbst bestimmen zu können, ist eine fondsgebundene Rentenversicherung das Richtige für Sie.

Sind Sie hingegen auf der Suche nach einer garantierten zusätzlichen Rente ab einem bestimmten Alter, dann sollten Sie von einer fondsgebundenen Rentenversicherung Abstand nehmen und sich über alternative, sichere Anlageformen informieren (z.B. klassische private Rentenversicherung.

Kann ich vor Ablauf der Vertragslaufzeit über mein Geld verfügen?

Fondsgebundene Rentenversicherungsverträge können grundsätzlich jederzeit vorzeitig aufgelöst werden.  Viele Anbieter gestatten auch Kapitalentnahmen in bestimmter Höhe während der Vertragslaufzeit. Dadurch verringert sich jedoch die Kapitalrendite.

Welche Beiträge werden bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wann fällig?

Einzahlungen in eine fondsgebundene Rentenversicherung werden je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig. Der Mindestbeitrag beträgt in der Regel 25 Euro pro Monat.

Erhöhen sich die Beiträge zur Vertragslaufzeit?

Eine Erhöhung der Beiträge zur Laufzeit einer fondsgebundenen Rentenversicherung kann individuell vereinbart werden. Ist eine sogenannte dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung vereinbart, erhöht sich der Beitrag jährlich um einen vereinbarten Satz. Die Versicherungssumme wird dann dem Erhöhungsbetrag entsprechend der Vertragsrestlaufzeit und des erreichten Renteneintrittsalters angepasst.

Welche Rente garantiert eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Da es sich bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung um eine Risikoanlage in Aktien oder Wertpapiere handelt kann eine Rente grundsätzlich nicht garantiert werden. Die Höhe der Rente kann erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit angegeben werden. Die Zahlung der nach Ablauf der Vertragslaufzeit feststehenden Rente ist dann für den vertraglich festgelegten Zeitraum garantiert - auch wenn die versicherte Person vor Ablauf dieses Zeitraums stirbt. In diesem Fall wird die Rente an die Hinterbliebenen weiterbezahlt.

Ist vor Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung eine Gesundheitsprüfung notwendig?

Grundsätzlich ist vor Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung notwendig, es sei denn, der Anleger schließt eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit ab. In diesem Fall genügt meist die schriftliche Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Nur in Einzelfällen, bei besonders hohem Renteneintrittsalter oder besonders hoher Berufsunfähigkeitsrente kann eine ärztliche Untersuchung erforderlich sein.

Wird bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung die Kapitalertragssteuer fällig?

Die Kapitalertragssteuer wird bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nur dann fällig, wenn die Laufzeit weniger als zwölf Jahre beträgt und Auszahlungen vor dem 60. Lebensjahr fällig werden. Ansonsten ist nur der Ertragsanteil der Rente mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers zu versteuern.